Geprüfter Bautenstandsbewerter
(Sprengnetter Akademie)

Ein Zahlungsplan muss den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechen. Die MaBV stellt einen Zahlungsplan auf, der Höchstgrenzen dafür angibt, welcher Prozentanteil des Gesamtpreises bei welchen Teilleistungen maximal gefordert werden darf.

Finanziernende Kreditinstitute wollen über Baufortschritt informiert werden. Auszahlungen erfolgen nur dann, wenn dafür ein entsprechender Stand im Baufortschritt erreicht wurde. Das Bauunternehmen oder der zuständige Architekt erstellt hierfür einen Bautenstandsbericht. Dieser wird vom Bauherren und der Bauherrinnen beim finanzierenden Kreditinstitut als Nachweis eingereicht. In manchen Fällen werden von Banken eigene Sachverständige eingesetzt, um den jeweilgen Baufortschritt zu begutachten.

Der Bautenstandsbewerter prüft und begutachtet gestellte Forderungen auf deren Richtigkeit und erstellt entsprechend dem Ergebnis seine Stellungnahme. Im Zusammenhang werden hierfür Verträge und Abschlagsrechnungen geprüft und bei Bedarf der tatsächliche Bautenstand vor Ort auf der Baustelle erfasst und dokumentiert.

Sachverständigenbüro Oberstein

Geprüfter BelWert-Bewerter
(Sprengnetter Akademie)

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Geprüfter Bautenstandsbewerter
(Sprengnetter Akademie)

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Geprüfter Immobilienfachwirt
(IHK Akademie)

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